Pfandkredit-Information

 

Die Beleihung von Pfandgegenständen, wie funktioniert das ?

Alle voll geschäftsfähigen Personen mit einem gültigen Ausweis können Gegenstände aus persönlichem und voll bezahltem Eigentum verpfänden.
Die Bewertung findet in unserem Hause statt, so dass der Pfandkreditvertrag sofort abgeschlossen werden kann. Ihre Gegenstände verbleiben hier, Sie erhalten Ihren Barkredit und Ihren Pfandschein.
Ihre hinterlegten Gegenstände bleiben Ihr Eigentum und werden sicher aufbewahrt.
Der Pfandkreditvertrag ist auf 3 Monate befristet, kann aber durch bezahlen der abgelaufenen Zinsen und Gebühren beliebig oft verlängert werden.
Der Kreditnehmer kann jederzeit mit dem Pfandschein seinen Gegenstand "auslösen", d.h. das Darlehen + Zinsen + Gebühren zurückzahlen, und die hinterlegten Gegenstände mitnehmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Bildergeschichte.

 


 

Kosten: Zinsen + Gebühren

Die Zinsen betragen bei allen Darlehensbeträgen 1% vom ausgeliehenen Darlehen pro angefangenen Monat.
Die Gebühren werden durch die Gesetzgebung bis zu einem Darlehensbetrag von EURO 300,00 fest vorgeschrieben:

            - EURO 1,00 bei einem Darlehen bis EURO   15,00

            - EURO 1,50 bei einem Darlehen bis EURO   30,00

            - EURO 2,00 bei einem Darlehen bis EURO   50,00

            - EURO 2,50 bei einem Darlehen bis EURO  100,00

            - EURO 3,50 bei einem Darlehen bis EURO  150,00

            - EURO 4,50 bei einem Darlehen bis EURO  200,00

            - EURO 5,50 bei einem Darlehen bis EURO  250,00

            - EURO 6,50 bei einem Darlehen bis EURO  300,00

Ab einem Darlehensbetrag von EURO 301.- betragen die Gebühren 2,5% vom ausgeliehenen Darlehen pro angefangenen Monat.

 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des gewerblichen Pfandleihers.

Lesen Sie hierzu bitte das folgende Acrobat-Reader Dokument: Geschäftsbedingungen.pdf .