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Die Gebühren werden durch die Gesetzgebung
bis zu einem Darlehensbetrag von EURO 300,00 fest vorgeschrieben:
- EURO 1,00 bei einem
Darlehen bis EURO 15,00
- EURO 1,50 bei einem
Darlehen bis EURO 30,00
- EURO 2,00 bei einem
Darlehen bis EURO 50,00
- EURO 2,50 bei einem
Darlehen bis EURO 100,00
- EURO 3,50 bei einem
Darlehen bis EURO 150,00
- EURO 4,50 bei einem
Darlehen bis EURO 200,00
- EURO 5,50 bei einem
Darlehen bis EURO 250,00
- EURO 6,50 bei einem
Darlehen bis EURO 300,00
Ab einem Darlehensbetrag von EURO 301.- betragen die Gebühren 2,5% vom ausgeliehenen
Darlehen pro angefangenen Monat.
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